Motorradversicherung
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Versicherungsarten Ihrer Motorradversicherung
Ihre Motorradversicherung kann aus drei Hauptbausteinen zusammengestellt werden: Motorfahrzeughaftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Unsere Empfehlung (mit Ausnahme von Haftpflicht, da obligatorisch):
Teilkasko Alle Motorräder
Vollkasko (für Leasing-Fahrzeuge zwingend) Neuere Motorräder
Motorfahrzeughaftpflicht (obligatorisch)
Diese Deckung ist obligatorisch, andernfalls ist die Inverkehrsetzung eines Motorfahrzeuges nicht möglich. Die Deckung schützt Sie finanziell vor Personen- & Sachschäden, welche Sie an Dritte verursachst.
Teilkasko
Diese Deckung schützt Sie vor Schäden, bei welchen Sie keinen direkten Einfluss haben (bspw. Diebstahl).
Vollkasko (Kollision)
Diese Versicherung deckt Sie vor selbstverursachten Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Teilkasko ist bei dieser Deckung inkludiert.
Zusatzversicherungen
Neben den drei Hauptbausteinen der Motorradversicherung möchten wir Ihnen auch die sinnvollen Zusatzversicherungen vorstellen. Diese bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit und Schutz im Strassenverkehr für Ihren Motorrad:
Parkschaden Deckung von Schäden, die beim Parken entstehen, wie Kratzer oder Dellen.
Pannenhilfe Schnelle und zuverlässige Unterstützung bei Pannen und Ausfällen.
Grobfahrlässigkeitsschutz Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fälle grobfahrlässigen Handelns.
Glas Plus Abdeckung von Schäden an Scheinwerfer- und Glasflächen sowie Ersatzmaterialien.
Zeitwertzusatz Höhere Entschädigung bei Totalschäden, um den Zeitwertverlust auszugleichen.
Mitgeführte Sachen Absicherung von persönlichen Gegenständen im Auto bei Diebstahl oder Unfall.
Freie Garagenwahl Möglichkeit zur Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, ohne Selbstbehalt.
Insassen-Unfallversicherung Schutz für Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls.
Fahrzeug-Rechtsschutz Juristische Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen in der Schweiz und Europa.
Diese Zusatzversicherungen bieten Ihnen eine umfassende Absicherung und geben Ihnen die Gewissheit, dass Sie im Fall der Fälle gut geschützt sind. Wir laden Sie dazu ein, sich näher über diese Optionen zu informieren und diejenigen auszuwählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passen.
Parkschaden
Hierdurch werden Schäden abgedeckt, die an Ihrem geparkten und verschlossenen Fahrzeug von Dritten verursacht werden. Sowohl absichtliche als auch mutwillige Beschädigungen durch Dritte sind inbegriffen.
Beispiel: Wenn Sie zu Ihrem geparkten Motorrad zurückkehren und einen Kratzer an der Tür feststellen, wird dieser Schaden bis zur angegebenen Versicherungssumme abgedeckt.
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Neuere Motorräder
Pannenhilfe (Assistance)
Diese Versicherungsdeckung gewährt umfassende Unterstützung im Falle von Schäden sowohl in der Schweiz als auch in ganz Europa und den an das Mittelmeer angrenzenden Ländern.
Die wesentlichen Leistungen umfassen: - Abschlepp- und Reparaturdienste - Bergungsdienste - Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Fortsetzung der Reise, einschliesslich gegebenenfalls eines Mietwagens - Rückführung des Fahrzeugs - Deckung von Zollgebühren
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Bei allen Motorrädern
Grobfahrlässigkeitsschutz
In der Regel besteht keine Versicherungsdeckung, wenn Sie einen Schaden grobfahrlässig verursachen (bzw. Ihre Leistungen können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen gekürzt werden). Durch die diese Option erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz auf Fälle von grobfahrlässigem Handeln. Mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz wird darauf verzichtet, das gesetzliche Recht zur Kürzung von Leistungen oder zur Rückforderung von gezahltem Geld (Regress) geltend zu machen.
Bitte beachten Sie: Eine Handlung wird im Allgemeinen als "grobfahrlässig" betrachtet, wenn sie durch vernünftiges oder einfaches Verhalten hätte vermieden werden können – bzw. wenn die Sorgfaltspflicht vernachlässigt wird.
Beispiel: Das Überfahren einer roten Ampel wird als grobfahrlässiges Handeln angesehen.
Es entfällt jeglicher zusätzlicher Selbstbehalt (ein Selbstbehalt aus der Kasko- oder Haftpflichtversicherung wird abgezogen – falls Sie in Ihrer Kasko- oder Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt haben, wird dieser berücksichtigt; andernfalls beträgt der Selbstbehalt CHF 0.-).
Empfehlung von moneyUp.ch: Wir empfehlen den Grobfahrlässigkeitsschutz, da Sie andernfalls im Schadenfall möglicherweise nachweisen müssen, dass Sie nicht grobfahrlässig gehandelt haben – was unter Umständen sehr schwierig sein kann.
Glas Plus
Durch die Glas Plus Option erhalten Sie Schutz für Beschädigungen an Ihrem Scheinwerferglas. Ebenfalls versichert sind Materialien, die als Ersatz für Glas dienen, einschliesslich Glühlampen und LEDs.
Beispiel: Während der Fahrt auf der Autobahn zerspringt der Scheinwerfer durch einen aufgewirbelten Stein.
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Alle Motorräder
Zeitwertzusatz
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht seinem Marktwert zum Zeitpunkt des Unfalls (ohne Schaden). Anders ausgedrückt: Welcher Betrag wäre erzielbar gewesen, wenn Sie Ihren Motorrad zu diesem Zeitpunkt verkauft hätten? Mit jedem gefahrenen Kilometer nimmt der Zeitwert allmählich ab.
Normalerweise entschädigt Sie die Versicherung im Schadenfall entsprechend dem Zeitwert – es sei denn, Sie haben die Zeitwertzusatz-Deckung: Dann erfolgt eine höhere Erstattung.
Beispiel: Ein Motorrad wurde für CHF 50'000.- erworben. Nach 3 Jahren – zum Zeitpunkt des Unfalls – beläuft sich der Zeitwert auf CHF 35'000.-. Die Reparatur würde CHF 40'000.- kosten. Damit handelt es sich um einen Totalschaden, und Sie würden CHF 35'000.- erhalten. Wenn Sie eine Zeitwertzusatz-Deckung gehabt hätten, wären nach 3 Jahren immer noch 80 % von CHF 50'000.- versichert, was über den CHF 35'000.- liegt (nämlich CHF 40'000). In diesem Fall wäre kein Totalschaden gegeben.
Besonders bei älteren Fahrzeugen kann der Zeitwert schneller unter den Reparaturkosten liegen. Dies kann dazu führen, dass ein Totalschaden vorliegt, obwohl nur eine vergleichsweise "geringe Reparatur" notwendig wäre.
Selbstbehalt entfällt.
Empfehlung von moneyUp.ch: Alle Mottoräder
Mitgeführte Sachen
Mitgeführte Gegenstände sind persönliche Dinge, die von den (Mit-)fahrern im Auto für ihren individuellen Bedarf mitgebracht werden und sich im Fahrzeug befinden oder von ihnen getragen werden, wenn der Schadenfall eintritt.
Diese Deckung erstreckt sich somit auf Schäden an mitgeführten Gegenständen, die durch Diebstahl oder Unfall entstehen, vorausgesetzt, dass das Motorrad ordnungsgemäss verschlossen war.
Beispiel: - Eine Tasche wird aus dem geparkten Motorrad gestohlen. - Bei einem Unfall wird ein getragenes Kleidungsstück verschmutzt.
Bestimmte Gegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und Hardware/Software sind von dieser Deckung ausgeschlossen.
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Die Entscheidung hängt vom Wert der persönlich mitgeführten Gegenstände ab.
Freie Garagenwahl
Wenn ein Schaden eintritt, ermöglicht diese Option die Reparatur Ihres Fahrzeugs in der von Ihnen gewählten Werkstatt, ohne dass ein zusätzlicher Eigenanteil fällig wird. Ohne diese Erweiterung stehen Ihnen die Partnerwerkstätten der entsprechenden Versicherung zur Verfügung.
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Nach Präferenz
Insassen-Unfallversicherung
Werden bei einem Unfall die Insassen Ihres Motorrades verletzt oder getötet, erhält die geschädigte Person je nach Schadenfall – Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit – eine individuell definierbare Summe respektive ein Taggeld. Damit können ein Teil des Lohnausfalls oder Kosten für Ärzte, Spitäler, Kuren, Prothesen usw. gedeckt werden.
Diese Deckung ist eine private Zusatzversicherung zu bestehenden Unfall- und Sozialversicherungen, die dort greift, wo Lücken bestehen. Damit sind alle Mitfahrenden bestmöglich bei Schadenfällen, welche die Gesundheit betreffen, bestmöglich gedeckt.
Selbstbehalt entfällt
Empfehlung von moneyUp.ch: Wenn Sie oder Ihre Mitfahrer:innen keine Unfallversicherung haben.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Durch die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung erhalten Fahrzeughalter:innen, Fahrzeugführer:innen und Mitfahrer:innen Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen eines versicherten Rechtsstreits, sowohl in der Schweiz als auch in Europa. Die Versicherung trägt unter anderem die folgenden Kosten:
- Honorare für Anwält:innen - Kosten für beauftragte Fachexpert:innen - Gerichtskosten - Schadensersatz an die Gegenseite - Nicht abgedeckt sind beispielsweise Verkehrsstrafen und Vertragsstrafen sowie Kosten im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen.
Beispiele: Beim Kauf eines gebrauchten Motorrades stellen sich nach dem Kauf Mängel heraus, für die Sie rechtliche Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen möchten. Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen hierbei rechtliche Unterstützung.
Nach einem Unfall wird die Möglichkeit des Entzugs Ihres Führerscheins durch die Strassenverkehrsbehörde geprüft. Der Rechtsschutz bietet Ihnen rechtliche Unterstützung.
Selbstbehalt entfällt.
Empfehlung von moneyUp.ch: Für alle Arten von Fahrzeugen.
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